Hi allerseits,
bin gerad etwas ins Grübeln gekommen,
hab nen Käfer da welcher bereits H-Kennzeichen hatte, HU abgelaufen 03/08, abgemeldet 05/08, Oldtimergutachten gemacht 10/2000. Muß ich da jetzt nochmal ein Gutachten nach §21 StVZO machen bevor ich den anmelde oder reicht neu TÜV und gut is fürs H-Kennzeichen?
Das Gutachten von damals ist zwischendurch beim Vorbesitzer verlorengegangen, im Schein ist allerdings die Dekra Nummer drin, reicht das?
Danke und Grüße :)
..wenn du die dekra nummer hast könnte das gutachten ja im notfall nochmal abgerufen werden, falls das so lange gespeichert bleibt. 10 jahre sind ne lange zeit. genaues wird dir nur die für dich zuständige zulassungsstelle beantworten können.
der brief verfällt erst nach 7 jahren, einfach zum normalen tüv fahren und nach erfolgreicher prüfung kann er angemeldet werden.
alles was im brief oder schein vermerkt ist bleibt auch erhalten, somit auch die h-zulassung.
gruß
stefan
Hallo Stefan,
danke für die info, das passt ja dann,
ist ja unkomplizierter als ich dachte :)
Viele Grüße, Fredi