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Fahrzeug aus Spanien!

Guten Abend zusammen, hab mal ne Frage: Wie siehts aus wenn ich ein Bus aus Spanien kaufen würde, wenn ich den selbst vor Ort abhole muss ich da irgendwelche Zoll-Gebühren bezahlen? Kann ich das Auto mit roten Kennzeichen nach Deutschland fahren? Danke schon einmal für eure Antworten. Gruß Dennis
Hallo, dass mit den roten Kennzeichen war Blödsinn, ist ja viel zu weit. :-)
Hallo, hab noch was das ich wissen müsste! Und zwar ist der Bus im Juli 1973 erstmals zugelassen, ist aber 100%ig ein T1 mit geteilter Frontscheibe! Kann das sein, das der erst so spät zugelassen wurde? Habt ihr Erfahrungen, wer kann mir da weiterhelfen? Danke und Gruß Dennis :-)
Hi, könnte auch ein Brasilianer sein, da wurde der T1 noch länger gebaut.
zoll ist in der eu kein thema. aber überführung mit 5tages kennzeichen nicht erlaubt. es gibt ev. spez. europäische kurzzeitkennzeichen, das weiss ich nicht. auch die dt. exportkennzeichen kannst du nicht nehmen, die sind für den "EXport". am besten auf zugelassenen span. kennzeichen herbringen. oder mit hänger. auf jeden fall brauchst du eine vollabnahme in dtl. gruss, rüdiger
Seltsames Ergebnis: Nutzung nicht erlaubt aber trotzdem möglich: Ich hab ein Fahrzeug aus Kroatien geholt und die Akzeptanz dort war kein Problem. Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich. Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören: * Schweiz * Mazedonien * Weißrussland * Bosnien * Iran Gruß Frank
Hallo, ich danke euch allen für die Antworten, hat mir super weiter geholfen! Gruß Dennis :-D
Hallo Dennis, Vorsicht mit dem Kurzzeitkennzeichen!!!!!!!!!! Kann schon sein, dass das Kurzzeitkennzeichen im Ausland von der Polizei anerkannt wird, aber das war's auch schon. Der Versicherungsvertrag den Du brauchst um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten schließt aber Fahrten im Ausland ausdrücklich aus. Kurz gesagt, Du hast dann grade ein Blechschild dran bammeln aber sonst gar nichts. Am allerwenigsten Versicherungsschutz. Kein guter Gedanke bei einem Auto, was Du nicht kennst. Rüdiger hat recht: am besten überführen auf dem Trailer oder mit dem Landeskennzeichen wo es her ist. Herzliche Grüsse vom Chris
Hallo Chris, hast schon recht, am besten das Teil auf dem Hänger geholt, dann hat man gar keine Sorgen! Danke :-) Wie sieht es da aus mit der Mwst.? Muss man die bezahlen, wenn man das Fzg nach Deutschland mitbringt? Eigentlich ja nicht, oder, weil ich doch komplett durchfahren kann?! Gruß Dennis
Hallo, frage doch einfach den spanischen Verkäufer nach dem Überführungskennzeichen, er müsste sich doch auskennen. Hier noch ein [url=http://forum.myjmk.com/viewtopic.php?t=15352]Link[/url] zu einen Forum, in dem das auch mal Thema war, dort sind auch nützliche Hinweise drin ;-) Gruss, Sven
Hallo Dennis, Mehrwertsteuer wird meiner Meinung nach gar nicht fällig, da sich das Fahrzeug ja bereits in der EU befindet. Übrigens: auch ich habe meinen T1 über Kurzzeitkennzeichen überführt - allerdings aus der Schweiz. Mit dem Erfolg, dass mich der Zoll gefragt hat, ob ich noch ganz bei Trost wäre, und mir nicht geglaubt hat, dass ich den Bus im Binnenzollamt verzollen wollte. Kurz und gut, ich wurde erst einmal festgesetzt. Ich konnte den Chef der Dienststelle überzeugen, dass ich doch nichts böses im Schild geführt habe und habe den Bulli dann an Ort und Stelle verzollt. Kreditkarte sei Dank. Die Reise hier rauf nach Berlin hat der bulli so einigermassen überstanden, aber ganz wohl war mir doch nicht. War aber geil. L.G vom Chris
Hallo Chris, tolle Geschichte. Da bist ja noch mal mit nem blauen Auge davon gekommen! :-) Danke für die Info wegen der Mwst. Gruß Dennis
Hallo Dennis, ich habe meinen Bus aus den Niederlanden geholt. Hatte beim Zoll, bei der Polizei, beim StVA und bei meiner Versicherung gefragt, wie das geht. Antwort: Genaues weiss man nicht, aber mit dem Kurzzeitkennzeichen müsste es gehen. Klar, dass ich in eine Verkehrskontrolle geriet. Ergebnis: Fahrzeug wird beschlagnahmt! Hauptgrund war, dass ich die grüne Versicherungskarte nicht dabei hatte. Sie meinten, nur damit könne ich nachweisen, dass das Fahrzeug versichert sei. Nach langer Diskussion mit den Polizisten liessen sie mich schließlich weiterfahren. Die schon erwähnte EU-Erklärung hat sich jedenfalls noch nicht rumgesprochen... Richtiger ist wohl, was auch schon erwähnt wurde, die Überführung mit einem Export-Kennzeichen des Herkunftslandes. So habe ich es mit einem Wohnwagen (auch aus NL) gemacht. Ich bin mit dem Verkäufer zum RDW (entspricht dem StVA) gefahren und habe dort ein niederländisches Export Kennzeichen bekommen. Bin aber ohne Kontrolle durchgekommen. Ich glaube dennoch, dass das der richtige Weg ist. Gruss, Thomas
Hallo Thomas, danke für deine ausführliche Information! Bin echt froh das hier Leute sind, die einem echt weiterhelfen. Macht echt Spaß hier im Forum!!! :-) Danke und Gruß Dennis