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H und rasterplatten

Moin, hat jemand einen nachweis (z.b. "gute fahrt") oder sonst einen Bericht in dem tieferlegung beim bus erwähnt wird? gruss :-)
In Verbindung mit H-Kennzeichen sind in den gesetzlichen Rahmenbedingungen hierzu Tieferlegungen explizit ausgeschlossen. Sprich selbst wenn Du einen Prüfer findest, der Dir das einträgt wird der nächste, der das Fahrzeug in die Finger bekommt das H-Kennzeichen rückwirkend wieder aberkennen :( Tieferlegung per Rasterplatten war lange in Deutschland nicht zulässig (wurde natürlich trotzdem gemacht ;) ) weil keine der Firmen ein Gutachten erstellen wollte oder konnte nachdem der Käufer Schweissarbeiten selber durchführen durfte. Dazu gehört in Deutschland ein entsprechender Eignungsnachweis.
...aber wir fahren mit h- sowohl als auch mit normalen kennzeichen und rasterplatten! irgendwie geht´s doch oder ist das wieder auslegungssache?
Solange kein Prüfer was sagt bleibt das auch so. Dummerweise gilt ein Aberkennen des erhaltenswerten Zustandes rückwirkend... D.h. auch nach Jahren kann dir das Fahrzeug rückwirkend neu besteuert werden wenn nachgewiesen ist, dass das Fahrzeug über die gesamte Zeit nicht den Anforderungen entsprochen hat. Bei einer eingetragenen Rasterplattentieferlegung ist dies der Fall, da ja das Eintragungsdatum bekannt ist :( [url=http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf]Hier der Anforderungskatalog des TÜV Süd für die Oldtimerzulassung.[/url] Beachte Seite 6 letzter Satz: Das Originalfahrwerk ist gefordert. Seite 7 ersten beiden Punkte: • Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör angeboten). • Keine Verstell-Achsen (z.B. VW-Käfer-Vorderachse). Und damit sind Rasterplatten per Definition nicht zulässig, da seinerzeit nicht legal angeboten und per se nachträglich verstellbar. Wie immer gilt: wo kein Kläger da kein Richter! Aber wenn doch einer kommt wirds richtig teuer. Und ja: das ist legal rückwirkend das H-Kennzeichen zu entziehen. Und nein: es gibt keine Besitzstandswahrung.
tjoa, also das mit dem legal und damals ist dann ja wieder auslegugssache. da steht ja nirgends was von legal in deutschland erhältlich noch was von legal in deutschland zugelassen - also sind ja schonmal alle vertriebenen usa tuning teile aus der zeit erlaubt. und aus einer verstellachse wird ja mit einem schweisspunkt schon wieder eine normale achse... also hat da jemand irgendeine idee wer schon damals rasterplatten vertreiben hat? oder hat da jemand nen bericht aus der zeit über nen tiefer gelegten bus?
?? zum legal steht doch eindeutig in den ersten beiden Sätzen auf Seite 7: "• Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör angeboten)." Es gab in den 70ern keine legalen tieferlegungen durch Rasterplatten. Ausserdem sind verstellbare Tieferlegungen durch den 2. Satz auf Seite 7 ausgeschlossen. Also rechtlich ist das mehr als eindeutig. Mus aber trotzdem jeder selber mit sich ausmachen. Das Risiko ist ja ausschliesslich finanzieller Art. Und der Unterschied zwischen H-Kennzeichen und 1,5 bzw 1,6 Liter Hubraum nach regulärer Besteuerung ist beim Benziner ja auch zu vernachlässigen. Die Versicherungen kriegen von dem Thema ja nix mit. Denen sagst Du im Zweifelsfall einfach: ab jetzt wieder regulär zugelassen und fertig.
Also ich finde das ist rechtlich überhaupt nicht eindeutig. Verstellbare Achsen stimmt - aber was heisst den hier legal? Legal mit Gutachten? Legal mit abe? Legal nach Einzelabnahme? Legal zugelassen? Und vor allem legal in welchem land? Das kann man interpretieren wie man möchte. klar ist das überhaupt nicht. aber ich bin da offen für belehrungen ;) gruss
wie willy schon sagte - wo kein richter da kein kläger! Und dem restlichem vortrag schließe ich mich ohne weitere worte an. Na gut - eins noch: wir sind hier in deutschland und darum gilt deutsches recht! Was die amis so machen hat nen deutschen richter noch nie interessiert und wird ihn (hoffentlich) auch nie interessieren! Ami bling bling felgen bekommt man hier, wenns richtig zugeht, nicht eingetragen auch nicht, wenn in amiland strengere regeln herrschen! (es sei denn das sich jemand die mühe macht sie hier für den deutschen markt zuzulassen...) Legal gabs das nach meiner auffassung nicht - jedenfalls beim bus. Beim käfer durch einzelabnahme könnte man da wohl rechtlich noch versuchen zu argumentieren. Ansonsten sehe ich da kein licht! Muss jeder für sich entscheiden, ob ers macht oder nicht! Jedenfalls wirst du schlecht mit nem auszug aus diesem forum zur entsprechenden stelle gehen können und sagen 'da haben die aber gesagt...!' das interessiert nämlich auch nen feuchten kehricht! Und nochmal zum schluss: sinn macht das alles schon - es geht um erhaltung von kulturgut und nicht um möglichst coole asphaltkratzerei! Wenn du ganz sicher gehen willst machst du dir halt ein saisonkennzeichen drauf und zahlst unterm strich nicht mehr als fürs h - dann gibts höchstens wieder feinstaubprobleme.... ;-) Gruß christoph
Hi, Das haben sich deutsche Beamten ausgedacht und die denken halt nur in den Grenzen der Bundesrepublik so wie es sie heute gibt also BRD + DDR. Und legal gabs es das in der Zeit als die T1en vom Band fielen nicht. Ich glaube das braucht man nicht groß zu diskutieren, da redet man sich den Mund fusselig, auch wenn es schwer ist, das so zu akzeptieren. Vatterstaat sitzt am längeren Hebel und wenn es darum geht einem mehr Geld aus der Tasche zu ziehn ist er halt sehr stur. Gruß, Michael
Ohne weitere Diskussion und lange Rede: Tieferlegung per Rasterplatten widersprechen den Rahmenbedingungen für die Zuteilung eines H-Kennzeichens. Da gibt es kein vielleicht, wenn und aber. Das ist im Rahmen der Ausnahmeregelung zum H-Kennzeichen explizit genannt. Da gibt es auch nichts auszulegen. Die Regelung ist juristisch so wie sie da steht eindeutig. Alles was Du da rausliest sind Wünsche. Aber keine Fakten. Das ist nicht meine persönliche Auslegung, sondern juristisch belegt. Glaube hilft oft und viel. Beim Amtsschimmel nicht.
ab wann gibt es denn nun die rasterplatten? ich sehe die ganze sache eher entspannter, wenn ein gesetzeshüter einen t1 oder t2 sieht, wird ihn doch auch warm um´s herz. und wenn er dennoch zu nörgeln hat, ist es der neid und die nervenden überstunden ; -) aber bei uns in der region sieht das die polizei eher enspannter…, bis jetzt!
Na das ich hier mal wieder eine Diskussion lostrete wo sich die Originalos sofort aufregen war ja klar :D Sorry, aber klar ist das ganz klar nicht! rasterplatten sind mir klar. tieferlegung ist nicht klar! alles klar? ausserdem war früher schon mal garnichts erlaubt und gemacht hat es trotzdem jeder. soviel zum thema kulturgut. @willi und lunatic: ich rede hier nicht von "asphaltkratzereien" und auch nicht von nem frühen t1 - daher ja auch unter der rubrik t2 ! Sorry aber mir kann hier keiner erzählen das es bis 1979 nirgends in deutschland einen tiefergelegten - legal zugelassenen T2 gab. ausserdem kann man unter zeitgemäss wohl auch noch ein paar jahre dazu rechnen. @lunatic - was ist mit ami karren? darf man deiner meinung nach alles was es legal im us zubehör gab niemals in deutschland fahren oder was? das ist totaler quatsch. das ich hier mit nem auszug aus dem forum zu irgendwem gehe ist die lächerliste idee die ich je gehört habe!!! Letztlich nochmal meine Frage an alle die nicht immer klugs**** müssen - wer hat nen zeitgemässen bericht oder katalog oder so was wo ein tiefer gelegter t2 oder das "zubehör" beschrieben ist! und an alle originalos mal bitte entspannen - lasst doch jeden machen was er will. ich halte trommelbremsen z.b. nicht für zeitgerecht - aber würde da niemanden was vorschreiben.
sorry das ich jetzt mal kurz grinsen muss :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D ich reg mich überhaupt nicht auf... hab nur die rechtliche situation, wie willy eben auch dargestellt. das es da leider so eindeutig ist tut mir ja leid für dich...! was früher einfach so gemacht wurde ist genau wie heute nicht legal und hat damit keinerlei vergleichswert. die asphaltkratzerei war von mir beabsichtigte übertreibung... ich denke, dass diese form der ironie schon verständlich war - ich fahr je selbst empis und hab spaß daran! dem grunde nach solltest du daher sehen, dass ich da schon mit dir mitfühle und die situation auch ehr unbefriedigend finde aber es is nu mal so! wenn es dir hauptsächlich um t2angelegenheiten geht solltest du es vielleicht mal in einem t2forum fragen!? www.bulli.org z.B. ´zu den amizeugs hab ich doch geschrieben, dass N A T Ü R L I C H die möglichkeit besteht eine abnahme anfertigen zu lassen...ist halt nur teuer! das das mit dem auszug lächerlich ist war mir klar... ich wollte nur auf nummer sicher gehen, dass es dir auch klar ist! :lol: zum schluss bleibt mir wie immer an dieser stelle wenn sich originalos (zu denen ich sicher nicht gehöre) und tuners fetzen zu sagen: wenn alle schön sachlich bleiben bleibts entspannt. ich hab dir nix an den kopf geworfen dann bitte ich auch dich sachlich zu bleiben (nur mal so als wink auf klug*****). komisch ist, dass in diesem forum meist die, die tunen wollen nen komischen ton an sich haben, wenn man nicht sofort schreit "TOLL! das geht und klappt und der tüv und die gesetzteshüter freuen sich, wenn du sowas machst!!" und die originalos meist ruhig bleiben :lol: 8-) ruhig blut also! willy und ich und auch die meisten anderen hier haben halt nur wiedergegeben, was das gesetz so vorschreibt...! gruß christoph (der genug gute freunde hat die mit asphaltkratzern durch die gegen schrabbeln und auch immer wieder spaß daran hat mitzufahren)
nagut dann sind wir wohl alle wieder freunde. :-D
so siehts doch wohl hoffentlich aus ;-)
...lieb ham :lol:
Ebbes. Mir ist Originalo oder Tuner total egal ;) Anfang der 80er hiess unsere Bibel Chrome und Flammen. Und das am besten in der US Originalausgabe (gabs am RHQ wo die Engländer stationiert waren). Warum? Weil da alle die coolen Volkswagen drin standen, die wir hier nie auf die Strasse bekommen hätten. Bis Anfang der 80er war am Golf I die Rad- /Reifenkombination 195 /50 R 15 auf 7 x 15 ATS Cup Felge ausschliesslich als Einzelabnahme möglich. Heute ist das für einen Einser die Einstiegsbereifung ;) Und die Amis und Engländer hatten Top Chop und Body Chop Käfer am Start. Selbst bei Scheibenbremsen gabs damals Centerline mit geschlossener Scheibe. Das war hier schon mit Trommelfelgen so gut wie unmöglich. Luftgekühltes Tuning war zu der Zeit auf Käfer und Ghia beschränkt. Für den T1 gabs gerade mal grössere Motoren... Die Gute Fahrt war seinerzeit ein Magazin mit Ausrichtung auf Schlipps, Hut und Hostenträger (ist das heute anders?). Testberichte über Santana, Ro80 und Passat waren an der Tagesordnung. Motorsport und Tuning fand ehr Randgruppenorientierte Erwähnung. Das alles als Hintergrundinformation woher ich die Sicherheit nehme, dass es keine eingetragenen Bulliachsen gab. Wir sind beim Käfer am TÜV gescheitert. Und der Bulli war zu der Zeit Lieferwagen, Personentransporter. Es gab allenfalls mal Reiseberichte... Damals.... ;)
Hallo, habe mal von einem alten VW Schrauber erzählt bekommen " Nur in Südamerika gab es ein Schlecht-Wege-Paket mit einer hochgdrehten Puma-Achse als M-???" schöne Geschichte, wenns der TÜV glaubt