hi,
hi, ich habe einen alten vw bus, der wirklich fertig war, 2002 in österreich gekauft und aufgebaut. zu dem gibt es keine papiere mehr. ich habe einen kaufvertrag mit stempel vom händler. die ganzen fahrzeugdaten hat mir der tüv zusammen gesucht und ich dacht nun steht einer zulassung nichts mehr im wege. die dame bei der zulassung sagte ich bräuchte eine bescheinigung aus österreich, das der zulassung in deutschland nicht im wege stände. es kännte ja geklaut sein. für was habe ich einen kaufvertrag? wer kennt sich damit aus?? das kann doch in der eu nicht sein oder?
Hallo,
also bei uns (in Deutschland) ist es so, dass du beim Verlust deiner Papiere eine KBA-Bescheinigung brauchst, aus der hervorgeht, dass dein Bus nicht gesucht wird. Dazu gibt es einen Vordruck bei der Zulassungsbehörde.
Frag doch deine Dame dort mal, ob es reicht, wenn du diese bescheinigung beschaffst. Argumentiere so, dass Kraftfahrzeuge in allen Schengen-Staaten ausgeschrieben werden, wenn sie gestohlen wurden. Da Österreich auch Schengenvertragsstaat ist, werden Fahrzeuge, die dort gestohlen wurden, auch in Deutschland (und der restlichen EU) gesucht. Damit müsste dem Anliegen der Zulassungsstelle Rechnung getragen worden sein.
Sollte das nicht klappen, dann würde ich bei der Österreichischen Botschaft nachfragen (kann aber dauern) oder einfach grenznah bei der Polizeidienststelle nachfragen. (z.B. Bregenz, Salzburg oder so)
Viele Grüße:
Uwe
Normalerweise fordert man für solche Fälle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (kann man per Fax anfordern/kostet ca. 15 inkl. Nachnahme) in Flensburg an -braucht man für alle Fahrzeuge die noch nie in Deutschland zugelassen waren.
@Uwe (Henuw):
Ich weiß, daß es ein Schengen-A b k o m m e n gibt, das die Paß- und Grenzformalitäten Reisender innerhalb der EU betrifft, aber daß es auch einen "Schengen-Vertrag" geben soll, mit dem ebenfalls nach gestohlenen Kraftfahrzeugen fahnden kann, ist mir neu.
Bitte um Aufklärung, wenn möglich.
@Bulli64:
Wie geschrieben, mit einer sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA in Flensburg müßte es gehen (klappte auch bei mir mit einem Uralt-Krad ohne jegliche Papiere).
Gruß, John.
unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt es nicht mehr. habe meinen bus im märz 07 zugelassen und mich vorher schlau gemacht. anstatt der unbed.besch. macht die zulassungsstelle das jetzt online. das mußte ich denen aber auch erstmal erklären da die dass gar nicht wußten.
zitat www.kba.de
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
gruß micha
@Micha:
Sorry,
stimmt, ich habe den 01.03.2007 mit dem Inkrafttreten der FZV "übersehen".
Nun bin ich wieder auf dem Laufenden.
Danke, John.
hi micha,
danke für die info. werde es nun mal mit aufklärung bei der zulassungsstelle versuchen. obwohl ich sicher bin, das die auf stur schalten.
Hallo nochmal,
@ John: Guckst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen
Gruß:
Uwe
hi micha,
also eine unbedenklichkeitsbescheinigung reicht denen nicht. ich brauche laut zulassungsstelle eine berechtigung aus österreich, dass ich das fahrzeug in deutschland zulassen darf. schon einmal was davon gehört?
Ich kann dazu nur sagen: Geh zu einer anderen Zulassungsstelle, wenn Du in Deinem Kreis eine Wahl hast. Ich hatte da auch so eine "Dame", die mir das Leben schwer machen wollte...bei der Zulassungsstelle im nächsten Kaff war dann alles kein Thema mehr.
Gruß
Christoph
Hallo, Du brauchst eine Bescheinigung vom Vorbesitzer, dass er die Papiere verloren hat, dies vom Notar unterzeichnet. Damit gehst Du dann mit Deinen Tüv Papieren Ausweiss und dieser eiderstatl. Verlusterklärung zur Zulassung. Dann sollte es klappen.
hi,
das wäre ja einfach gewesen, der ist nur leider schwer zu erreichen gewesen. habe nun eine bestätigung vom verkehrsamt bekommen, dass fahrzeuge die länger als 5 jahre abgemeldet sind, in österreich nicht mehr in der edv geführt werden und somit es auch keine probleme bei der zulassung gibt. dies hat nach einer kurzen diskussion und einer beschwerde beim landrat nun doch dazu geführt, dass ich ihn zulassen konnte
danke an alle
Ich bin dem aus dem Wege gegangen in dem ich denen bestätigt habe das ich keinen Brief für das Fahrzeug habe, das Fahrzeug geschenkt bekommen habe , und jetzt nach einer Restaurierung anmelden möchte. Das da hat man mir so bei der Zulassungsstelle in den Mund gelegt, ich habe es aufgeschrieben und dann war gut. Das der Bus aus Italien war habe ich denen nicht erzählt. Hubert :-)
@Hubert:
Dann mußt Du das hier auch nicht ausplaudern (konsequenterweise).
Gruß, John.
hi,
das wollte ich auch zuerst machen, aber die gute frau war leider verwandtschaft von meinem exschwager und wie das halt immer so ist mit der verwandtschaft. aber nun hat es ja doch noch geklappt.
gruß an alle
Hallo John, ich habe da keine Probleme mit, und wenn es die Leitung des Straßenverkersamt auch nicht hat wird das wohl eine gängige Regel sein wie man in sochen Fällen vorgeht. Habe aber auch mit meiner 07 festgestellt das das Amt bei uns immer sehr nett, gut informiert, und hilfsbereit war. Hubert :-)
@Hubert:
Wie schön....so soll es sein!
Gruß, J.