Hallo zusammen,
hat evtl. jemand einen Tipp, wo ich in der Region RheinSiegKreis und Umgebung meine CSP- Scheibenbremse an der Vorderachse in Verbindung mit meinem H- Kennzeichen eingetragen bekommen könnte. Trotz Gutachtens hatte ich bisher 2 Absagen bekommen, mit der Begründung, dass die Teile zu neu seien. Logisch, sind die neu. Hat man da gar keine Chance?
Grüße, Mario
Hallo,
im "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern"
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1210763745801234790102/Oldtimer-
Katalog_Tuev_Sued.pdf
schreibt TÜV Süd auf
Seite 8:
Der Umbau von Trommel- auf Scheibenbremse ist nur dann positiv zu begutachten, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeuges später eine solche Ausrüstung serienmäßig war (z.B.: Mercedes 300 SL W198, Jaguar XK). Dies ist z.B. nicht möglich bei einem Ford Thunderbird, Bj. 57,
mit Scheibenbremse vom Modell 70, da es sich dabei um zwei vollständig unterschiedliche Fahrzeuge (Fahrzeug-Konzept) handelt.
Seite 9:
Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.
Seite 13:
In Zweifelsfällen sollte auf das Fachwissen eines Oldtimer-Spezialisten zurückgegriffen werden!
Grüße,
Peter
Hallo Peter,
hört sich alles sehr schlüssig an.
Vielen Dank!
Heute bin ich bei einer anderen Stelle erneut abgewiesen worden. Die Begründung: Das Gutachten der Bremse von 2011 ist zu "jung", und dementsprechend nicht anwendbar. Den TÜV- Süd- Richtlinen, die Peter freundlicherweise als Link oben eingestellt hat, wurden mit einem anderen Papier direkt abgeschmettert. Und zwar, ich war überrascht, mit einem Ausdruck einer Diskussion aus 2014 in der Bullikartei. Und zwar die Antwort, die damals Volkswagen Nutzfahrzeuge Oldtimer auf Grund der Anfrage bzgl derer Broschüre mit dem abgebildeten T1 und Scheibenbremse gab.
Nun bin ich natürlich nicht so blauäugig, um zu glauben, dass nicht jede Person oder Instanz auch die Blogs und Foren der Szene verfolgen kann, aber ich war doch überrascht.
Auch meine Argumentation, dass es sich im Gegensatz zu alten, gebrauchten Teilen um neue, hochwertige, in Deutschland gefertigte Produkte handelt, welche zudem noch den original Lochkreis erhalten und zusätzlich den ursprünglichen Achsschenkel der Trommelbremse beibehalten, was eine unproblematische Rückrüstung auf Original zulässt, griff nicht.
Naja, never give up...
naja, das thema kann man sehen wie man will. ich denke es gibt für beide seiten gute argumente. fakt ist dass die bremse eine hauptbaugruppe des fahrzeugs ist und ein um bau seinerzeit beim bus nicht wirklich üblich war. beim käfer sieht das natürlich anders aus da es da ja auch serienmäßig scheibenbremsen gab. das wird sehr wahrscheinlich immer ein streitthema bleiben. du musst nur an den richtigen geraten der das abnickt. aber ist schon verwunderlich dass sie prüfer auf ein internetforum beziehen müssen um sowas abzulehnen.