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T1 Vorderachse

Hallo Liebe Bulli Freunde, Ich habe bei meinem VW Bus T1 Baujahr 1956 Vorderachse umgestellt auf Scheibenbremsen.Sie sind vom VW Bus T2 Baujahr 1973.Bekomme ich Probleme beim Vollgutachten beim TÜV? Oder ist es erlaubt da er Nachfolger von T1 ist. Liebe Grüße
Hi, Das Kommt drauf an wie Du das gemacht hast. Weil das Lochbild der 73 er Achse passt nicht zum 57er Rahmen. Früher war es ganz tabu am Vorderachskörper zu schweißen. Wie das Dein Prüfer siht kann ich dir nicht sagen. Was Du bräuchtest wäre ein Achskörpert von einem 68er Bus, der passt auf das Lochbild des Rahmens der Rest ist umsteck bar. Gruß, Michael
Hallo Michael, ich war heute morgen beim TÜV - das einzige warum ich im Moment kein H-Kennzeichen bekomme ist - das der Prüfer noch recherchieren muss ob ich ein H-Kennzeichen bekomme mit den Bremsscheiben vorne. Am Auto ist nichts geschweißt was ich vermute ist, dass der Achskörper vom 68er Bus ist. Meine Frage: Wenn das alles korrekt eingebaut ist, dann müsste ich das H-Kennzeichen bekommen - wo kann ich mich da erkundigen - auf welchen Seiten im Internet oder gibt es irgendwo was schriftliches zum Nachlesen - was ich dem Prüfer vorlegen könnte damit meinem H-Kennzeichen nichts mehr im Wege steht. Im voraus recht herzlichen Dank! Grüsse Koldzic
Hallo, hier der Link zu den Richtlinien für das H-Kennzeichen http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336049976224756740680/2anfordkat-oldtimer.pdf Nach den neuen Richtlinien wird viel mehr Wert auf original gelegt. Vorher gab's mehr Ermessensspielraum für den Prüfer. Im Allgemeinen werden Umbauten, die älter als 20 Jahre sind akzeptiert. Vielleicht akzeptiert der Prüfer das eher, wenn du nachweisen kannst, dass dieser Umbau früher schon möglich war. Hier sind die Kollegen gefragt, die das schon gemacht und ein H-Kennzeichen erhalten haben. Viel Glück.
Erläuterung: Bei einem exakt 30-jährigen Fahrzeug, welches in den ersten 10 Jahren nicht zeitgenössische Umbauten erfahren hat, kann man im Umkehrschluss sagen, dass solche Umbauten mindestens 20 Jahre vorhanden sein müssen. Bei einem 40-jährigen Fahrzeug gilt ebenso, dass nicht zeitgenössische Umbauten in den ersten 10 Jahren erfolgt sein müssen, im Umkehrschluss also schon mindestens 30 Jahre vorhanden sein müssen. Das bedeutet, dass in den Jahren dazwischen die 20 Jahre jedes Jahr ein Jahr mitwachsen, um dann auf 30 zu kommen. Wurde der Umbau in den ersten 10 Betriebsjahren durchgeführt und dokumentiert? Handelt es sich um einen zeitgenössischen Umbau? Wurde der Umbau vor mehr als 30 Jahren am Fahrzeug durchgeführt und dokumentiert? H-Kennzeichen H-Kennzeichen ja ja nein nein nein ja Anlage zu TOP …. des 46. AKE vom 10.09.2013 Seite 3 von 6 30 Jahre alt: In den ersten 10 Jahren nachgerüstet, d.h. vor mindestens 20 Jahren 31 Jahre alt: In den ersten 10 Jahren nachgerüstet, d.h. vor mindestens 21 Jahren 35 Jahre alt: In den ersten 10 Jahren nachgerüstet, d.h. vor mindestens 25 Jahren 39 Jahre alt: In den ersten 10 Jahren nachgerüstet, d.h. vor mindestens 29 Jahren 40 Jahre alt: In den ersten 10 Jahren nachgerüstet, d.h. vor mindestens 30 Jahren Beispiel: Ein Fahrzeug ist 35 Jahre alt und hat in den ersten 10 Jahren zwei nicht zeitgenössische Umbauten erfahren. Dann müssen diese ja schon mindestens 25 Jahre vorhanden sein. Wären die Umbauten bei diesem Fahrzeug erst nach 12 Jahren erfolgt, müsste das Fahrzeug noch 7 Jahre warten, bis das H-Kennzeichen zugeteilt werden kann (35 – 12 + 7 = 30) Erst bei Fahrzeugen mit mehr als 40 Jahren Alter kann generell gesagt werden, dass alle nicht zeitgenössischen Umbauten schon mindestens 30 Jahre vorhanden sein müssen. Diese Frist wächst demnach nicht mehr mit. Beispiel: Ein Fahrzeug ist 47 Jahre alt und hat vor 32 Jahren nicht zeitgenössische Umbauten bekommen. Da diese schon länger als 30 Jahre her sind, sind die Umbauten samt Fahrzeug H-Kennzeichen-fähig, auch wenn die Umbauten mehr als 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind.
Hi, die Frage die sich mir stellt, welchen Hauptbremszylinder hast Du bzw. Vorbesitzer verbaut? Ist dann auch ein Bremsdruckminderer für den hinteren Bremskreis verbaut? Ich habe einen Bekannten, der auch mal "frei Schnauze" die Bremsanlage zusammengewürfelt hat. Das traurige Ende war, in der Kurve hat das Heck beim Anbremsen überholt und die Kiste steckte plötzlich unter der Leitplanke (kein Bus und zum Glück kein Personenschaden)! Will Dir nicht die Hoffnung zerstören, aber wenn der Tüv das so einträgt, ist er meiner Meinung nach mutig oder unwissend. Es kann natürlich auch sein, dass alle Komponenten aufeinander abgestimmt sind, dann ist das natürlich möglich. :-D Grüsse, Sven