Zurück
Archiv Home
Zum aktuellen Forum
Impressum
copyright 2022
f42f3785ced214eb0

Blinker - muss , oder nicht?

Hallo Gemeinde , ich habe - bin dabei meinen 59ger Fensterbulli zu restaurieren und ich stelle mir zzt die frage ob ich vorne Blinker haben muss oder nicht. Original hatte der Bulli nur Winker , dann wurden mal Warzen nachgeüstet . Diese habe ich schon wieder revidiert . Wollte die originale Optik beibehalten . Jetzt ist die Frage von mir ob ich Vorne Blinker haben muss oder nicht - TÜV !!?? Hab schon diverse ohne gesehen - mit H- Kennzeichen . Doch höre ich desöfteren das es nur mit Blinkern TÜV gibt ! Hat da jemand genauere INFOS ? Danke , und schckes Wochenende noch . Gruss Stefan http://mein-59ger-t1.blogspot.de/
Besprich das im Vorfeld mit Deinem Prüfer, der Dir die Abnahme macht. Bei meinem Ovali hab ich auch keine Blinker, allerdings verlangte der Prüfer daß die Winker blinken und die Bremslichter mitblinken. Ebenfalls mußte eine Warnblink-Funktion über Winker und Rückleuchten gegeben sein. Hier kannst Du auch einiges darüber nachlesen http://www.rettung-fuer-den-winker.de/ Der Betreiber der Seite ist sehr hilfsbereit und vertreibt auch die WBB Relais, die man für die Umrüstung der Winker braucht. Gruß Martin
Wow, danke . Das ging jetzt schnell .... Das Thema ist zwar erst "Zukunftsmusik" bei meinem Projekt , doch denke ich das es besser ist Informationen vorab zu haben , bevor ich später wie ein Ochse vor dem Berg stehe . Das mit dem WBB über die Winker hört sich gut an . Werde den guten Mann mal kontaktieren . Gruss Stefan
Aber das wichtigste dabei ist, daß Du einen Prüfer findest, der Dir das abnimmt, es ist immer ärgerlich, wenn man nach einer fertigen Restauration wegen TÜV-Bedenken noch mal Änderungen vornehmen muß. Gruß Martin
Das werde ich machen , wenn nicht die H abnahme "bevorstünde" , wär TÜVer nicht das Problem . Ich glaub ich würd nochmehr graue Haare bekommen wenn die Situation eintreten würde ;) Bloß nichts dem zufall überlassen. Danke und Gruss Stefan
Hallo! ich habe schon des öfteren gesehen, dass gerade an der Front Madenblinker an der Stoßstangenaufnahme befestigt wurden, die man dann auf dem Treffen einfach hinter die Stoßstange klappen kann. Auf Blinker an der Front würde ich schon aus Eigenschutzgedanken nicht verzichten. Aber auch dies sollte mit dem Prüfer vorher abgeklärt werden! Viele Grüße Christoph PS die Madenblinker gibts immernoch bei Hella neu! Alternativ können auch LED-Blinker aus dem Roller/Mofa bereich mit E-Kennzeichnung genommen werden.
DANKE! ...das mit den Motoradblinkern ist mir auch schon durch den Kopf gegangen ... kleine led blinker unter die Stossstange setzten und gut ist , fallen kaum auf ( wenn sie nicht im Einsatz sind ) und der TÜVer wär bestimmt auch beruhigter , werd diese Woche mal hin fahren und gucken was die mir "Empfehlen" ;) Gruss Stefan
Moin! Motorradblinker werden dem TÜV Inschinöööööör nicht zusagen, da diese eine andere (nicht Auto konforme) E- Nummer haben. Soweit ich das mal herausgefunden habe, gibt es im Mopped-Bereich sogar verschiedene E-Nummern (und damit Zulässigkeiten) für vorne un hinten. Ich hab diese ganze Blinker Problematik an meinem Käfer jetzt durch. Sicher ist es schön alles original zu haben. Allerdings wirst Du die Sache anders sehen, wenn so ne Mutti mit Ihrem LED- Kirmes-Cayenne in den restaurieten Bus gefahren ist. Fakt ist, es achtet niemand mehr auf blinkende Winker - weil das niemand mehr kennt. Auch die "amerikanische" Blink- Brems - Schaltung hinten ist im dichten Straßenverkehr des Ruhrgebiets schon grenzwertig, obgleich legal. Was geht - und was nicht, findest Du in der STVZO - §72, und in §53 Abs.2 Satz 1 (Bremsleuchten); §53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts); §54 Abs.3 (Blinkleuchten für rotes Licht) und schließlich §54 Abs. 3 (Winker für gelbes Blinklicht und Pendelwinker) Gruß Thorsten
Noch was: Ich hatte wegen der "Blinker oder nicht" Problematik ein Gespräch mit einem in der VW Scene bekannten Tüv Prüfer.(Nein keiner der für nen Hunni in der Grube alles einträgt!) Dieser sagte mir für unseren 58er Käfer folgendes: Nur Winker: klares nein, weil Käfer zu neu... Blinker in den vorderen Hauptscheinwerfern:klares NEIN,weil keine getrennten Gehäuse Moppedblinker: klares NEIN wegen E Nummer Es gibt aber gewisse Spielräume (etwa eine Eintragung einer "in etwa Wirkung", die Du mit DEINEM Inschinöööör vor Ort vorher abklären solltest. Sonst kann die "Blinkergeschichte" ganz schön stressig werden. Noch ein Tipp: Ich habe das Wink- Blink- Relais von Kabel-Schmidt eingebaut und bin sehr zufrieden damit. Gruß Thorsten
Also ich habe meinen Ovali (Bj56)seid 94zig angemeldet und habe "nur" die blinkenden Winker und die blinkenden Bremslichter und nicht irgendwie extra eingetragen. Ich fahre nicht immer zur gleichen TÜV Stelle und bisher hat noch keiner was gesagt. [b]Warum sollte es einen Interessieren ob du blinkst ????[/b] Der ein oder andere regt sich vielleicht auf weil er hätte früher aus der Stichstraße rausziehen können. Pech.... Auch sehe ich da keine erhöte Unfallgefahr. Viel interessanter sind da gut sichtbare und helle Bremsleuchten. Ich umgehe das Ganze indem ich früh genug vom Gas gehe wenn ich jemanden hinter mir habe, denn mit 6 Volt ist nunmal nicht gut Sichtbar ;-) Gruß Markus
Hallo Markus! Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen und zudem sollten wir alle alt genug sein um zu wissen was wir tun und verantworten können. Das in Deinem Fall bisher niemand etwas zu Deinen Winkern oder fehlenden Fahrtrichtungsanzeigern gesagt hat ist doch für Dich prima. Allerdings kann man das nicht so verallgemeinern und nicht jeder TÜV wird das so akzeptieren. Auf Deine Frage "Warum sollte es einen Interessieren ob du blinkst ???? " empfehle ich Dir mal einen Blick in die StVO, hier § 9 (http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_9.php). Mir kam es in meinem Beitrag in erster Linie darauf an klarzustellen, dass das Eis bei einer nicht den Vorschriften entsprechenden Blinkanlage im Falle eines Unfalls bei einem findigen Anwalt der Gegenseite sehr dünn werden kann. Noch was: Es stimmt nicht, dass 6 Volt Beleuchtungen zwangsläufig "nicht gut sichtbar" sind. Richtig ist, dass 6 Volt Beleuchtungen mehr Zuwendung (gute Kontakte, saubere Verbindungen, neue Leuchtmittel)als 12 Volt erfordern. Was mich aber noch interessiern würde: Hast Du eine Warnblinkanlage? Wenn ja, wie lange machen die Spulen das in den Winkern mit? Gruß Thorsten
Es war ja auch nicht die Frage des Sinns und der Sicherheit von Blinkern, sondern ab Nachrüstblinker unbedingt erforderlich sind. Es gibt durchaus auch seriöse Prüfer, die keine zusätzlichen Blinker fordern, zumindest beim Käfer nicht. Wie das beim Bus aussieht (andere Position der Winker und andere Fahrzeugmaße) weiß ich nicht, das müßte, wie gesagt, mit dem Prüfer vor Ort vorab abgesprochen werden. Ob man dann nur mit Winker, oder mit Zusatzblinker, der Sicherheit wegen fährt, sollte doch jeder selbst entscheiden, oder! Gruß Martin
Nabend, @ Martin: Es ging Thorsten nicht darum, womit geblinkt wird, sondern _ob_ geblinkt wird (siehe das Zitat von Markus´Aussage in ""). Und da stimme ich Thorsten voll zu. Nun zuum Thema. Es ist schon ein Unterschied, ob es um nen 56er Käfer oder 58er Bus geht. Hier mal ein paar "historische" Ausnahmegenehmigungen: vor 01.07.1961 § 53 StVZO Eine Bremsleuchte zulässig, sofern original vor 01.01.1983 § 53 StVZO Bremslicht auch gelb zulässig vor 01.01.1983 § 53 StVZO Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte), nur bei Abnahme vor 01.01.1998, sonst gilt der 01.01.1970 ab 01.01.1991 § 53d StVZO Nebelschlussleuchte erforderlich vor 01.01.1970 § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig vor 01.04.1957 § 54 StVZO Gelbe Pendelwinker zulässig, wenn Fz-Länge bis 4000 mm und gleichzeitig Fz-Breite bis 1600 mm vor 01.04.1957 § 54 StVZO Winker mit gelbem Blinklicht zulässig, dto. Bei Fahrzeugen mit den im vorletzten Fall angegebenen Aussenmaßen reicht auch nur 1 Fahrtrichtungsanzeiger pro Seite. Vielleicht kann man da nen Käfer auch "kleinmessen" (ich weiß die Käfermaße leider nicht). Gruß Uli
Hi, ich habe schon verschiedene WBB Relais verbaut. Ich würde das von Gerhards (Veteranenservice) empfehlen, da das von Vitus Huber (Rettung für den Winker) bei der Warnblinkfunktion die Winker mit rausklappt. Um das abzustellen ist viel Gefummel nötig. Beim Vitus wird auch ein zusätzlicher Blinkergeber gebraucht, was beim Gerhards mit drin ist (So waren meine Erfahrungen, ggfs. ist das jetzt anders) Gruß Rainer
ich muss mich im moment im rahmen meiner ausbildung zum aapmt auch damit befassen. hierzu jetzt mal die auszüge in bezug auf vorhandensein und anzahl aus dem nationalen §54 der stvzo Paarweise bei mehrspurigen Kfz., statt der vord.FRAZ dürfen FRAZ am vord. Teil d.Längsseiten angebracht sein, wenn Fzg.-Länge < 4m u.-Breite <1,6m; (2 zusätzliche hi.bei KOM für Schülerbeförderung vorgeschrb.); bei Krad vorgeschrb.ab 01.01.62 e.i.V. (Ausn.Leichtkraftrad, Kleinkrad u. FmH); bis 17.06.03 e.i.V.bei Krad FRAZ an den Längsseiten zul., wenn Abstand der FRAZ zur Längsachse mind.280mm dazu in europäische eg/ece regelung 76/756/EWG - ECE R48 bei Kfz 2 vo.;2 hi.(2 zusätzl.hi.zul.bei M2,M3,N2 ,N3 Fzg.) bei Anh.2 hi. (2 zusätzl.hi.zul.bei O2,O3, übergangsvorschriften sind lt § 72 abs.2 § 54 Abs. 3 (Winker für gelbes Blinklicht und Pendelwinker) Statt der in § 54 Abs. 3 vorgeschriebenen Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. April 1974 erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Win- ker für gelbes Blinklicht oder Pendelwinker für gelbes Dauerlicht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren. gruß micha
@Thorsten Also ich hab mein Teil damals beim Gerd Weiser gekauft. Im Gegensatz zum WBB ein riesen Teil, aber ich brauch nix zusätzliches. Meine Winker blinken und meine Bremse blinkt hinten mit. Somit habe ich 4 Blinker am Fahrzeug. Warnblinker geht auch mit über die Winker. Wie lange die Spulen das aushalten kann ich nicht sagen. Habe ich noch nicht wirklich ausprobiert. Längste was ich mal anhatte waren vielleicht 20 Minuten. [b]Und um das nochmal klarzustellen[/b] Ich blinke auch natürlich so wie es sich gehört. Aber: - Es ist nunmal so, das die Winker von vorne nicht beachtet werden und somit ärgert sich der ein oder andere Verkehrsteilnehmer wenn ich abbiege und er hätte, wenn er es gesehen hätte, schon vorher rausziehen können - Klar die 6 Volt Anlage braucht in der Tat mehr zuwendung und eine gut funktionierende Masse. Du musst aber wirklich hingucken wenn du beim hellichten Tag sehen willst, das gebremst wird und die eine Seite blinkt (Einkammerrückleuchten) [b]Toi Toi Toi[/b] Bisher noch keiner brikäre Situation erleben müssen (zum Glück) ...und ich war 2010 mit der Kiste bis zur Côte d'Azur, italienische Rivera, Adria und wieder zurück Das mit der Maße beim Bus kann natürlich ein Kriterium sein. Das habe ich nicht bedacht. Gruß Markus
Hallo , erstmal bedanke ich mich hier mal für die Diskusionen ! War heute mal bein TÜVer des Vertrauens , Blinker MÜSSEN an der Front vorhanden sein ( also werksseitiger Zustand nicht mehr erlaubt !!!!) Nachdem was ich gelesen und gehört habe - jetzt - für mich auch absolut verständlich . Jetzt muss nur ne SAUBERE lösung her , habt IHR vlt Bilder von beispielen wie man das lösen kann oder sogar n TIP für den / die passenden Blinker VORNE? ...Hinten wird via WBB gelöst , das ist auch Gesetzteskonform ;)) Gruss Stefan