Mein Bulli muss nächste Woche zum Tüv. Der Mechaniker meint nun, daß beim normalen zweijährigen Tüv auch die Vorraussetzungen für das H-Kennzeichen jedesmal mitgeprüft werden. Der Bulli hatte vor zwei Jahren ein Vollgutachten und die H-Prüfung bekommen. Hat da jemand Erfahrung? Muss ich mich wirklich alle zwei Jahre mit dem kompletten Programm rumärgern?
Gruß
R :-?thofer
Die einzige Variante wäre nur, dass der Fahrzeugzustand sich übelst verschlechtert hat. Somit kann er Dir die Plakette verweigern.
Nimm doch einfach zur Sicherheit das Vollgutachten als Beleg mit. Noch besser wäre ein Oldtimerwertgutachten. Da sind auch Bilder des Frzgs dabei.
Harald
Grundsätzlich hat er recht.
Es wird bei gewissenhaften Prüfern bei jedem TÜV kurz geprüft, ob die Rahmenbedingungen für das H-Kennzeichen noch erfüllt sind.
Allerdings wurdne die unlängst gelockert und die meisten Prüfer machen sich den Aufwand auch nicht.
Vielen Dank,
Wertgutachten habe ich mit Note 2. Zustand ist nach wie vor gut.
Da bin ich schon beruhigter
Grüsse
H-Prüfung ist einmalig, alle zwei Jahre hu, das war's. Vorraussetzung für eine h Zulassung ist aber am Anfang immer mit eiNer hu verbunden.
Nutzt mir leider nichts. Heute war der Prüfer da und ist der Meinung, daß er die Voraussetzungen für die H-Zulassung mit zu prüfen hat. Er bemängelt die T2 Achse mit Scheibenbremse als nicht zeitgenössisch und möchte auch die Tieferlegung nicht anerkennen. Das heißt Tüv nur ohne H, wenn überhaupt. Versuche jetzt zu der Prüfstelle zu gehen, die vor zwei Jahren geprüft hat. Ist leider 200 km weg.
Gruß
Rothofer
Das ist völliger Quatsch, erstens dürfen die Umbauten bzw Änderungen max 10 Jahre nach dem Baujahr sein, zweitens sind sicherheitsrelevante teile eher gern gesehen. Sonst dürftest ja auch kein h bekommen wenn du Gurte nachrüstest. Ich würde argumentieren dass der t1 bis 67 gebaut wurde und die Achse vom Nachfolger ist und somit zeitgenössig. Ansonsten ab zu nem anderen Prüfer. Oder kommst zu uns, wird aber wohl eher weit sein :-)
Gruß micha
Danke für das Angebot. Vielleicht gehts ja auch hier. Ich habe heute den Mängelbericht bekommen. Es geht offensichtlich gar nicht um das H sondern um den fehlenden Eintrag der Achse und der Tieferlegung im Brief.
- Betriebsbremse geändert/umgebaut. Bitte Abnahme nach § 21 StVZO Bremsgutachten, Bremsenschema, Herstellerfreigabe etc vorlegen. Für historisches Fahrzeug Nachweis des Teilealters erforderlich.
- Federn vorne tiefergelegt. Gutachten nach § 19(3)/21 erforderlich
- Federn hinten tiefergelegt. Gutachten nach § 19 (3)/21 erforderlich
Hab heut mit dem Prüfer gesprochen. Wie ich die Nachweise führen soll kann er nicht genau sagen. Ich möge doch Unterlagen beibringen, wann die Achse gebaut wurde etc.
Wenn jemand eine Idee hat, würde ich mich ´über jeden Tipp freuen
Gruß
Rothofer
Aha, jetzt rückst Du mit so Kleinigkeiten wie verstllbare Vorderachse und Zubehörbremse (CSP?) raus!
Also sind die Sachen [u]nach[/u] dem H-Gutachten eingebaut worden, sonst stünden sie dort mit drin und wären auch im Brief bzw Schein eingetragen. Keiner lässt sich gerne veräppeln.... Weder der Prüfer noch (denke ich zumindest) hier die Forumsteilnehmer.
Harald
Ruhig Blut. Das Fahrzeug ist vor zwei Jahren mit Vollgutachten, Oldtimergutachten und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis und Wertgutachten Classic-Data versehen worden. Seitdem wurde an dem Fahrzeug nichts verändert. Ich suche im Forum ehrliche Hilfe. Als Laie kann ich doch nicht beurteilen, was Sinn, Zweck und Inhalt solcher Gutachten ist.Ich muss doch davon ausgehen, daß der Tüv Süd vor zwei Jahren keinen falschen Bericht erstellt hat oder?
Gruß
Rothofer
Also gut es sei Dir verziehen.... :-)
So wie ich das rausgelesen habe, hast Du Deinen Bus bei CultClassics geholt. Die haben doch dann auch sicherlich den Bus getüvt und das Gutachten gemacht/machen lassen. Dann würde ich doch da mal nachhaken. Mal sehen was die dazu sagen....
Harald
Guten Morgen,
die Kernfrage besteht aus meiner Sicht darin, ob die Tieferlegung und die Scheibenbremse eingetragen sind.
Sind sie es nicht, so kann (muss?) ein nicht Bulli-bewanderter TÜV- Prüfer richtigerweise von einer unsachgemäßen Veränderung ausgehen. Dir wird wohl schwerlich was anderes übrigbleiben als mit deinen Papieren zu der damaligen Prüfstelle zurückzufahren und die Angelegenheit mit denen zu bereden, um den Umbau "aktenkundig" zu machen.
So doof die Situation im Moment für Dich ist: aber kläre das besser jetzt sorgfältig als das irgendwer in 10 Jahren drüber stolpert. Oder Du, wie es mir passiert ist, z.B. in der Schweiz in eine Verkehrskontrolle kommst und sie Dir Ärger machen wollen.
Viel Erfolg
wünscht aus Mannheim
der Chris
Moin
ich hatte ein ähnliches Problem bei der Vollabnahme und H-Zulassung meiner 67er Doka: Mangels-Chrom-Felgen, Umbau auf CSP-Scheibenbremse mit LK205 vorne, Bremskraftverstärker vom T2a, Rasterplatte Vorderachse, Schräglenker Hinterachse, Weber 36 IDF Vergaser, Vintagespeed-Auspuff.
Bei mir hat der erste TÜV-Prüfer eine Vollabnahme gemacht und dabei alle Änderungen eingetragen. In meinen Papieren stehen jetzt all die genannten Modifikationen drin. H-Zulassung wollte er allerdings unter diesen Voraussetzungen nicht machen.
Die Geschichte mit dem zweiten Prüfer, der die H-Zulassung machen sollte/wollte spare ich mir hier mal.
Der dritte Prüfer (GTÜ) hat dann basierend auf dem Vollabnahme-Gutachten des ersten Prüfers mit allen Eintragungen die H-Zulassung durchgeführt - ohne Probleme.
Jetzt ist alles legal, da eingetragen und mit H-Zulassung.
So ist in meinen Augen der richtige Weg. Ansonsten hast Du immer Probleme mit "nachträglichen" Umbauten und verlierst im Extremfall Deinen Versicherungsschutz, da die Zulassung Deines Fahrzeugs bei bestimmten (nicht eingetragenen) Modifikationen erlischt.
Wenn der erste Prüfer natürlich Vollabnahmen und H-Zulassung zusammen macht, um so besser. Ich war bisher auch immer der Auffassung, das wird schon irgendwie klappen, ist doch alles zeitgenössisch und in super Zustand. Leider musste auch ich meine Erfahrungen mit TÜV und Kollegen machen. Besser vorher mit jemandem die Sachen klären. Diese alte Leier kann ich (leider) nur bestätigen.
Als ich dann TÜV und H-Zulassung hatte war das nächste Problem meine Versicherung, da es Oldtimer-Tarife nur bei PKW-Zulassung gibt. Die DoKa ist von Hause aus aber LKW. Ein vierter TÜV-Prüfer (der dritte von der GTÜ durfte das nicht) hat dann eine Änderung der Fahrzeugart von LKW nach PKW durchgeführt (da Innenraum länger als Ladefläche bei DoKa) und dann hat auch die Versicherung mitgespielt. Allerdings musste dafür das komplette H-Gutachen wieder geändert werden, da nun PKW-Zulassung.
Schönen Gruß und viel Erfolg, Jan
Vielen dank erstmal. Harald wie könntest du aus den Ausführungen cultclassics rauslesen? Hab die jetzt mal angeschrieben und um Hilfe gebeten. Ansonsten werde ich morgen mit einem Sachverständigen klären was da genau verbaut ist. Hoffe jedoch dass die von cultclassics mich nicht hängen lassen. Hat jemand schon mal die T2 Achse eintragen lassen? Das dürfte doch kein Problem sein? Die tieferlegung würde der Prüfer eintragen, wenn selbige lediglich durch das drehen der federstäbe oder so ähnlich erfolgt ist. werde euch auf dem laufenden halten. Gruß
Rothofer
@ Rothofer:
Hatte meinen (in Holland gekauften) T1 auch beim Toni in Ellgau. Neben Porsche Bremsanlage, 1,8er mit 40er Weber, Repro Füchse, Vintagespeed Superflow, SLA, usw., wurde auch die um 4,5 Zoll eingeschmälerte VA vom T2a mit Rasterplatten eingetragen. Allerdings steht bei mir nur "mit Tieferlegungsachse" vermerkt - ohne Bezug auf den T2.
H-Abnahme wurde von drei TÜV-Niederlassungen verweigert, bekommen habe ich das H-Gutachten dann über "einen Mitbewerber des TÜV".
Zumindest die Eintragung der VA sollte über CultClassics kein Problem sein oder du nimmst direkt Kontakt zu deren TÜV-Stelle auf (ist ja nur 160 km von Bamberg entfernt ;-) ), denn dort sollten auch die entsprechenden Gutachten vorliegen.
VG
Markus
Ende gut alles gut. Toni von cultclassics hat das Fahrzeug nochmals vorgeführt. Hab jetzt eine änderungsabnahme die ich zum Schein zulegen muss.fertig. Sonst war nix. Hab jetzt erstmal Ruhe bis 2014. Danke nochmals für alle Tipps.
Gruß
Rothofer