Hallo,
ich bin im Besitz eines Kraftfahrzeugbriefes (Pappbrief) für einen Kombinationswagen Typ 23 , Tag der ersten Zulassung 17. März 1967. Fahrzeug und Brief habe ich 1985 erworben, leider in einem total durchgerosteten Zustand. Es war ein roter Bus, der bei einer freiwilligen Feuerwehr eingesetzt war. Gegen ein entsprechendes Gebot würde ich mich von dem Brief trennen.
Ich verkaufe die Briefe nur unter dem Gesichtspunkt der automobilen Heimatforschung bezüglich der Landkreise Altena und der Stadt Meinerzhagen. Dort war das Fahrzeug zugelassen.
WICHTIG -- Ich mache darauf aufmerksam, daß es sich hierbei ausschließlich um Sammlerstücke für verantwortungsvolle Enthusiasten oder Wiederverkäufer handelt! Andere Verwendungen wie z.B. das Zulassen eines anderen Fahrzeuges auf diese Dokumente stellen eine strafbare Handlung dar. Ich distanziere mich aufs Schärfste von derartigen Handlungsweisen. Alle angegebenen Fahrzeuge wurden bereits vor mehr als 30 Jahren verschrottet. Mit dem erfolgten Verkauf erkennt der Käufer an, darauf hingewiesen worden zu sein. -- WICHTIG
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...den Kombi dazu hast nimmer?
lg
Hallo,
eine ganz andere Frage hab ich jetzt. Was ist ein Kombinationswagen? Ich habe ebenfalls einen Typ 23, Bj.1966 (Mod. 1967 weil Ende 1966). Ich dachte bislang, dass Feuerwehrkombis einen ganz anderen Typenschlüssel haben.
Meiner ist ein Fensterbus LHD 11 Fenster, Klapptüren rechts. Hat mir jemand eine Erklärung.
Michael
Hy
@michi_sunny:
ist zwar schon etwas länger her aber schau mal hier:
http://www.bullikartei.de/cms/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=9230&forum=1#forumpost41475
Grüße :)