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Abschleppen

Hallo, ich hab eine kurze Frage: ist der Bulli mit ausgebautem Motor abschleppbar (ca. 20 km) ? Vollgeladene Batterie für Warnblinklicht steht parat, aber kann das sonstige technische Probleme geben ? Danke und Grüssle Muck
Moin Muck, das sollte kein Problem sein. Deine Batterie ist voll, die Bremsen tun hoffentlich, so ist es doch eigentlich egal ob da ein Motor drin ist oder nicht. Das habe ich mit meinem auch gemacht als ich ihn zum Sandstrahlen gebracht und wieder geholt habe. Die Unterseite habe ich selber gestrahlt. Der Bus auf der Seite liegend, ohne Vorderachse, Motor und Getriebe und als die Unterboden-Lackierarbeiten fertig waren, kam die Vorderachse und das Getriebe wieder rein und dann ging es zum Sandstrahler auch auf diese Weise ohne Motor. Gruß Felix
Hi, In Deutschland ist das ein rechtliches Problem, solange das Fahrzeug zugelassen ist, darf man es abschleppen, aber nicht auf Autobahnen. Ohne Motor ist das aber sicherlich schon ziemlich grenzwertig, da könnte es schon sein, daß die Rennleitung das nicht witzig findet. Mir wäre es die Sache nicht wert, dafür Ärger zu bekommen. Meine Lösung für solche Tranporte ist dann der gemietete Autotransporter. Da ich ein geeignetes Zugfahrzeug habe, kostet der Spaß maximal €50.- Miete. Auch ein passendes Zugfahrzeug kann man für nicht allzuviel Geld mieten. Wenn's am passenden Führerschein mangelt findet sich sicherlich ein Bekannter, der das darf. Gruß, Michael
Es darf nur aus einer Pannensituation heraus abgeschleppt werden. Beide Fahrzeuge müssen Warnblinklicht einschalten. • Auf der Autobahn ist das Abschleppen nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt. • Nicht auf eine Autobahn auffahren. • Nur geeignete Abschleppseile oder -stangen verwenden. Das Seil darf nicht länger als fünf Meter sein. Rotes Fähnchen ist Pflicht. • Weil der Abstand zwischen den Fahrzeugen sehr kurz ist, empfehlen wir eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. • Abschleppen darf man bis zur nächsten geeigneten Werkstatt, in die heimische Garage oder zum Autoverwerter, und dies sogar, wenn der Pannenwagen nicht angemeldet ist. • Nachts benötigt der hintere Wagen funktionierende Schlussleuchten. • Motorräder dürfen nicht abgeschleppt werden. Tipp: Nach Möglichkeit das Abschleppseil immer straff halten, sonst reißt es eventuell beim Anrucken. Dafür ist natürlich der gezogene Fahrer verantwortlich. Er muss vorausschauen, rechtzeitig bremsen. Ein elastisches Nylonseil oder eine Abschleppstange hilft, den Anfahrruck zu reduzieren. Abschleppen, anschleppen und schleppen Nur weil zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Es ist also nicht immer Abschleppen, wenn ein Auto das andere zieht. Abschleppen: Ein Fahrzeug wird gezogen, weil es eine Panne hat, die sich nicht mit Bordmitteln an Ort und Stelle beheben lässt. Beim Abschleppen reicht der Führerschein, der für das Zugfahrzeug vorgeschrieben ist. Der "Fahrer" im Pannenauto braucht keinen Führerschein. Laut StVZO ist nicht mal eine Zulassung für das hintere Fahrzeug notwendig. Es ist also erlaubt, seinen Schrottwagen zum Verwerter zu schleppen. Schleppen: Ein geschlepptes Fahrzeug könnte auch aus eigener Kraft fahren. Für das Schleppen wird eine Genehmigung der Zulassungsbehörde benötigt. Der Ziehende braucht nach Gewicht des Zuges, den alten "Zweier" oder nach EU-Recht – BE, C1E oder CE. Der Geschleppte benötigt den für sein Fahrzeug. Anschleppen: Dem Gezogenen wird Starthilfe gegeben. Beide benötigen die entsprechende Fahrerlaubnis.
abschleppen und wenn dich jemand anhält...ist halt der motor kaputt und du willst den bulli grade genau zu dieser werkstatt bringen ;-) ich würde dies, wenn es geht nicht mitten in der nacht oder während der dämmerung machen sondern zwischen den rush hour morgens und abends. da ist am wenigesten verkehr und da sagt auch fast niemand was.
...mach´s ich würde mir da nicht so die gedanken mache! bei uns ist das ganz locker..., das machst du ja auch nicht jeden tag 8-)
[quote]abschleppen und wenn dich jemand anhält...ist halt der motor kaputt[/quote] Und der Motor hat sich verkrümelt, oder wie...? Wie oben richtig steht darf nur aus einer Pannensituation abgeschleppt werden. Das Abschleppen zum Zweck der Überführung ist nicht gestattet. Deshalb würde ich mir das nochmal überlegen. Was es kostet, wenn man ohne Genemigung abschleppt und dies nicht aufgrund einer Pannensituation weiß ich nicht auswendig, aber wenn du an einen dementsprechenden "Mann in grün" kommst kann dir der Probleme machen... Gruß Tim
der motor is kaputt und wurde dort, wo du den bulli hinschleppst, repariert. jetzt verstanden? ^^ und die rennleitung findet oldtimer auch zwischendurch mal nett und drücken gerne ein auge zu. wenn man schon ohne tüv seine schrottkarre zum nächsten schrottplatz fahren darf, dann kann man da auch mal nen auge zudrücken. warnblinker an und ab dafür. woher wollen die grünen denn wissen das da kein motor drin ist? kann doch auch sein, das der nicht mehr anspringt? und dann ist es ne pannensituation;-)
Hi, macht doch was ihr wollt, sind nur gut gemeinte Ratschläge, aber jammert nicht, wenn die Rennleitung Euch anhält, und die Hand aufhält. Ich habe auch schon für 2km einen Trailer gemietet, mir ist das zu heikel. Ich hätte den Bus sogar fahren können aber ohne Zulassung mache ich das nicht. Brauch nur mal irgend was passieren und man wird seines Lebens nicht mehr froh. Gruß, Michael
@ Muck Zurück zur eigentlichen Frage: Von wo nach wohin willst du denn den Bulli schleppen ? Bleibst du innerhalb der österreichischen Grenzen ? Schlepptechnisch ist es überhaupt kein Problem wenn der Motor nicht drin ist. Entspannt schleppt man mit ´ner Schleppstange die bei der Hängerkupplung angehängt wird. Dazu noch ein Leuchtbalken und Pannendreieck am Heck. Damit ist es für die Nachfolgenden eindeutig dass abgeschleppt wird und der Nachfolgende sieht wenn gebremst wird und wenn abgebogen wird. Warnblinkanlage ist beim Schleppen in Österreich eigentlich micht erlaubt,weil man nicht sieht wohin abgebogen wird - wird aber nicht geahndet. Ciao Erich
Danke für die Hinweise, meine Frage ging konkret um die Technik. Den Akt des Schleppens selbst sehe ich locker, bin eh nur auf Nebenstrassen unterwegs (Ich hab schon einen nicht zugelassenen T3 mit Defekt aus Liechtenstein über die Grenze nach A gezogen. Die Herren in Grün hat eigentlich nur interessiert ob das Gefährt verzollt ist... Danke und Grüssle Muck