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Zulassung / TÜV Safari Fenster

Hallo Zusammen! Hätte eine Frage bezüglich der vorderen Safari-Fenster im T1 Bulli. Da ich meinen Bus gerade restauriere, würde mich interessieren, ob die vorderen Safari-Fenster zugelassen sind oder eingetragen werden müssen. Hat jemand damit Erfahrung? Vielen Dank im Voraus. Gruss, Christian
Hallo, müssen nicht extra eingetragen werden, da serienmäßiges Ausstattungsdetail. Es muss halt "Stempel"-Glas vorhanden sein, sonst gibt´s Mecker ;-) Gruß Uli
Danke Dir schonmal! Hab beim TÜV nachgefragt, der hat mir das gleiche erzählt! Gruss, Christian
Hallo, wie sieht es denn mit nem aufstellbaren Heckfenster (Heck-Safari)aus? Ist das eintragungspflichtig? Soetwas gab es ja nicht ab Werk. Gruß Lars
Hi, da Seiten- und Heckfenster auch heute noch zu öffnen sein dürfen und es auch keine Vorschrift gibt, dass diese während der Fahrt geschlossen sein müssen, muss das Heckfenster nicht eingetragen werden. Es muss halt nur aus geprüftem Sicherheitsglas bestehen wie alle Autoscheiben. Windschutzscheiben dagegen dürfen, soweit ich weiß, seit vielen Jahren nicht mehr (ganz) zu öffnen bzw. wegzuklappen sein (wie ja auch noch bei VW 181, Iltis, Jeep oder Suzuki LJ80, SJ410 möglich). Aber auch wenn bei diesen alten Autos noch die bewegliche Windschutzscheibe zur Fahrzeug-ABE gehört, gilt auch für diese die Vorschrift, dass mit weggeklappter Windschutzscheibe nicht am Straßenverkehr teilgenommen werden darf. Uli
Hallo Uli, vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Gruß Lars