Habe letzte Woche einen vergeblichen Anlauf gemacht meine 5 Spokes der Fa. maxilite eintragen zu lassen. Papiere gibts ausser einem Festigkeitsgutachten ja leider nicht. Man will mir die H-Zulassung aberkennen, es sei denn ich könnte nachweisen das in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung von 1963 diese Felge mit 12mm Einpresstiefe für einen T1 angeboten bzw. verbaut wurde. Für Käfer wird man in alten Empi-Katalogen fündig aber für den Bulli konnte ich noch nichts finden. Hat jemand eine Idee? Oder noch besser: Hat schon mal jemand beide Hürden, Eintragung und H-Kennzeichen überwunden, und kann mir die entsprechende TÜV-Niederlassung und den netten Oldiefreundlichen Ingenieur nennen
Willkommen bei uns :)
Durchhalten...denke es kann dir jemand helfen.
Gruß
Bei mir ist die Empi 5-Spoke ET12 auf H eingetragen. Leider kann man aus dem Eintrag im Brief nicht darauf schließen, daß es sich um eine 5-Spoke handelt.
Dieser lautet:
-15.3: A.GENEHM. 195/50R15 86S A. LM-RAD 5 1/2JX15H2 ET12 HERST. CSP, KENNZ. 2455, SCHNEEKETTENBETR. NEIN*
Das wird Dir für Deinen Fall wahrscheinlich nichts bringen :-(
Gruß Martin
Da werd`ich wohl mal weiter nach Bildern alter Bullis mit entsprechenden Felgen suchen.Ich frage mich allerdings auch ob ein Foto oder ein alter Katalog aus den USA dazu berechtigt ein Fahrzeug welches eben mit solchen Felgen in Deutschland umgerüstet wird als historisches Kulturgut zuzulassen? Mit anderen Worten: Ist es egal, wenn eine Umrüstung seinerzeit im Ausland möglich war, in Deutschland damals aber noch nicht praktiziert wurde, also Hauptsache irgendwo gab es so eine Änderung im geforderten 10 Jahresrahmen und mit mindestens 30 jähriger Vergangenheit?
Das Thema bleibt spannend!