Liebe BKler
ich habe einen 55er T1 mit 2 Liter Motor und 03S Getriebe.
Die Rückleuchten habe ich auf Zweifaden umgebaut. Mein Prüfer meint, dass ich auf große Rückleuchten umbauen müsste. Das will ich vermeiden. Hat von euch jemand interminierendes Bremslicht, also blinken mit dem Bremslicht?
Ferner habe ich eine 2.0 Maschine mit etwa 90 PS und 03S Getriebe. Hat jemand von euch in etwa die gleiche Leistung und dies auch eingetragen?
Ihr würdet mir sehr helfen ... :-)
MERCI
Hab nen 2 Liter Typ4 mit AT Getriebe drin (vom 1303S). Ist mit 100 Pferden eingetragen - allerdings in Verbindung mit ner Porsche 944 Bremsanlage.
Wenn Dir das was nutzt...
VG
Christian
moin.
abgesehen von der motor und getriebe eintragung...der prüfer scheint keine ahnung und oder lust zu haben ich empfehle einen anderen prüfer zu kontaktieren. der umbau auf zwei faden birne hinten ist mit wink blink brems relais oder ähnlichem ohne weiteres zu tüven. umbau auf grössere rückleuchten ist blödsinn.
vg
@ Christian: Sehr gerne, hab Dir ne PM geschrieben
@ T1 Bus: Bisher regelte §72, dass interminierendes Brems/Blinklicht zulässig sei und das Bremslicht auch rot sein darf (je nach Baujahr) durch §53.2 und §54.2. Leider wurde § 72 letztes Jahr überarbeitet und diese zwei Punkte sind seither entfallen ;-( Habe kpl. VW US-Elektrik verbaut und eine Zweifadenbirne in das kleine 55er Rücklicht gebastelt. F--K! Ich hoffe auf einen kulanteren Prüfer. Any Ideas??
Hi,
Notfalls kann man auch kleine Blinker unter der Stoßstange anbringen wo sie nicht so auffallen.
Gruß,
Michael
Habe im 64er 2,0l mit 80kW, Schräglenker und längerem Getriebe auf H-Kennzeichen eingetragen, vor ein paar Wochen erst gemacht.
Allerdings auch mit CSP Scheibenbremse vorne.
Bei Bj 55 ist das sicher schon schwieriger als bei einem mittsechziger Bus, denn die Umbauten müssen doch innerhalb von 10 Jahren nach EZ möglich gewesen sein, oder?
Christian
Hat den jemand einen Vor-58er Bus mit originalen Rückleuchten in letzter Zeit getüvt bekommen? Die stellen sich hier alle an wegen des BremsBlinklichtes und roten Blinkers
in den übergangsbestimmungen der stvzo §72 steht immer noch folgendes drin: § 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in derFassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.
der rote blinker also sollte nicht das problem sein. bremslicht und blinker allerdings über einen draht zu steuern schon eher. dann solltest du vielleicht sehen dass du eine den blinker über die schlussleuchte schaltest.
gruß micha
Alles gut, TÜV und H mit interminierendem Bremslicht ;-)